In die Zukunft führen
Der Vorstand führt die BEP in strategischer Hinsicht
Der BEP-Vorstand besteht aus fünf bis zehn von der Generalversammlung gewählten Personen, die mehrheitlich Genossenschaftsmitglieder sein müssen. Das Präsidium wird ebenfalls von der Generalversammlung bestimmt, ansonsten verteilt der Vorstand die Aufgaben in eigener Kompetenz. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.
Statuten
Die Statuten der Genossenschaft bestimmen den Rahmen für die Tätigkeiten der BEP. Sie wurden letztmals im Juni 2024 revidiert.
Statuten der BEP (PDF)