Neuigkeiten aus der BEP
01.09.2025
Referenzzinssatz sinkt auf 1.25%
Die BEP prüft ihre Mietzinse bei jeder Veränderung des Referenzzinssatzes. Ob es diesmal zu einer Mietzinsanpassung kommt, entscheidet der Vorstand im Herbst. Zeigt sich, dass eine Mietzinssenkung auch mit langfristiger Perspektive vertretbar ist, werden die Mieter:innen individuell informiert. Die Mieter:innen müssen also keinen Antrag für eine Reduktion des Mietzinses stellen.