BEP Baugenossenschaft des eidg. Personals

Interner Wohnungswechsel

Unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Wohnungswechsel sind in der BEP unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In einigen Fällen sind interne Umsiedlungen sogar wünschenswert und werden von der BEP gefördert. Insbesondere wenn grössere Wohnungen frei werden und an Familien mit Kindern vermietet werden können.

Die Bewirtschaftung zieht in Härtefällen bei bestehenden Bewohnenden den Bereich Soziales hinzu.

Wohnungswechsel sind mit Aufwand verbunden

Ein Wohnungswechsel ist immer mit einem Zusatzaufwand verbunden, denn jeder interne Wohnungswechsel zieht einen zweiten nach sich; sowohl personell als auch finanziell verdoppelt sich der Aufwand für die Genossenschaft.

Ein Wohnungswechsel aus anderen Gründen ist zulässig, wenn das Mietverhältnis seit mindestens 3 Jahren besteht. Aufgrund der Kurzfristigkeit und dem damit verbundenen administrativen sowie organisatorischen Aufwand ist 1 Monatsmietzins beider Wohnungen (Doppelmonat) zu bezahlen. Dieser Doppelmonat entfällt, wenn die BEP Ihre alte Wohnung nahtlos vermieten kann. Dies geschieht nach der Warteliste und dem Vermietungsreglement.

Während Umsiedlungsphasen (z.B. bei Ersatzneubauten) muss die BEP Gesuche für solche Komfortwechsel zurückstellen.

Gesuch interner Wohnungswechsel

Weitere Informationen

Gesuch interner Wohnungswechsel
Vermietungsreglement der BEP

Externe Vermietung

Externe Interessentinnen und Interessenten informieren sich bitte hier.

Beim Planen und Bauen achten wir auf Qualität und Nachhaltigkeit. Entsprechend erhalten und erneuern wir unsere Liegenschaften sorgfältig.