In die Zukunft führen
Der Vorstand ist für die strategische Führung der BEP verantwortlich
Der BEP-Vorstand besteht aus fünf bis zehn von der Generalversammlung gewählten Personen, wobei die Mehrheit Genossenschaftsmitglieder sein müssen. Nur das Präsidium wird von der Generalversammlung eingesetzt, ansonsten verteilt der Vorstand die Aufgaben in eigener Kompetenz. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Grundsätzlich ist der Vorstand für die Führung der Genossenschaft zuständig.
Statuten
Die Statuten der Genossenschaft bestimmen den Rahmen für die Tätigkeiten der BEP. Sie wurden letztmals im Juni 2022 überarbeitet.
Statuten der BEP (PDF)